Kostenzuschuss für Psychotherapie in Wien

10.04.2022
Verhaltenstherapie mit Kostenzuschuss
Verhaltenstherapie mit Kostenzuschuss
Sie können sich für eine Psychotherapie durch eine freiberufliche Psychotherapeutin oder einen freiberuflichen Psychotherapeuten entscheiden. Ist diese Person in der Psychotherapeutenliste des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz eingetragen, leisten die Krankenkassen einen Kostenzuschuss.


Für eine Psychotherapie müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die psychische Störung ist als Krankheit anzusehen.
  • Vor der zweiten psychotherapeutischen Behandlung (Sitzung) ist eine ärztliche Untersuchung notwendig. Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt bestätigt diese auf dem bei ihr oder ihm aufliegenden Formular. Bringen Sie diese Bestätigung Ihrer Therapeutin bzw. Ihrem Therapeuten.
     

Freiberuflich tätige Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten haben mit den Krankenkassen keinen Vertrag abgeschlossen. Sie können die Höhe ihrer Honorare (Preise) für die Psychotherapie frei bestimmen.

Sie müssen die Rechnung selbst bezahlen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie einen Kostenzuschuss.

Sie benötigen dafür:

  • das Formular Kostenzuschuss beantragen
  • die bezahlte Honorarnote (Original oder Duplikat) mit
    • detaillierten Angaben zu den erbrachten Leistungen (Behandlungsdaten, Behandlungsdauer, Diagnose)
    • den persönlichen Daten der Patientin bzw. des Patienten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer)
    • Stempel der Leistungserbringerin bzw. des Leistungserbringers
  • den Zahlungsnachweis
    • bei Barzahlung: Zahlungsvermerk auf der Honorarnote
    • bei Zahlung mit Erlagschein: Einzahlungsabschnitt (Original oder Kopie)
    • bei elektronischer Bezahlung: Nachweis der Abbuchung (z.B. Protokollauszug, Bankauszug)

 Hier finden Sie das Formular für einen Kostenzuschuss durch die ÖGK


Quelle: ÖGK

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